Ein Tagesordnungspunk auf der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.01.2024 lautete „ Grundsatzbeschluss zur Darstellung möglicher Flächenpotenziale für die Windenergie in der Gemeinde Selfkant „. Siehe: https://buergerinfo.biz/si0057.php?__ksinr=5383

Das sollte beschlossen werden: „Die Gemeindevertretung fasst den Grundsatzbeschluss, die in der Anlage dargestellten Potentialflächen bauleitplanerisch zu fixierten und beauftragt dazu den Bürgermeister, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant auf dieser Grundlage vorzubereiten und möglichst zur nächsten Sitzungsrunde zur Tagesordnung zu stellen. „

Das Ergebnis der Beratung vorab: Es wurde kein Beschluss gefasst, das Thema wurde auf die nächste Ratssitzung verschoben, da vieles noch ungeklärt ist. (30.1.; 19 Uhr)

Der Bürgermeister führte dazu aus, dass gemäß der gesetzlichen Grundlagen ( Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ) es im Selfkant mehr Windkraftanlagen geben wird.
Dem kann sich die Gemeinde nicht verschließen. Anliegen der Gemeinde ist es die Umsetzung entsprechend rechtzeitig vorzubereiten und die Bürger in den Prozess von Beginn an mit einzubeziehen. Im Frühjahr wird es dann dazu eine öffentliche Veranstaltung geben.

Der vorliegende Flächenplan (siehe Link oben) ist mehr als 25 Jahre alt, auf welcher Basis er jetzt aktualisiert wurde, blieb in der Sitzung offen.

Entspricht er aktuellen Bestimmungen? Ganz besonders die Flächen 4,8 und 12 sind Brutreviere des Kiebitz. Der Kiebitz steht auf der roten Liste der Brutvögel – stark gefährdet. Dementsprechend ist er eine „planungsrelevante Art“, wie es in schönsten Beamtendeutsch heißt. (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)) Und dann sollen dort Windkraftanlagen errichtet werden? Kiebitze meiden Windkraftanlagen, das ist in entsprechenden Studien nachgewiesen. /1,2/ Die jahrelangen Bemühungen diesen Vögeln wieder einen Lebensraum zu geben wären dahin. Einer der letzten relativ stabilen Kiebitz-Habitate in NRW würde verschwinden.

Die Energieproduktion aus Wind, dem bedeutendsten Sektor der „Erneuerbaren“ in Deutschland, ist nicht notwendigerweise ökologisch nachhaltig oder dem Artenschutz zuträglich. Das zeigen auch die jüngsten Entscheidungen zum Birgelener Wald. ( „Windräder im Birgelener Wald kommen nun doch“ ; https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region-heinsberg/wassenberg/windrader-im-birgelener-wald-kommen-nun-doch/3870763.html )

Es ist sicher gut, wenn man sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigt. Aber wie kann man planen, wenn gar nicht bekannt ist, in welchem Umfang neue Windkraftanlagen installiert werden sollen?

Die Stromerzeugungsleistung der landgestützten Windenergieanlagen soll bis 2030 verdoppelt werden. Dafür sind nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit Flächen im Umfang von durchschnittlich zwei Prozent bereitzustellen. Was heißt das konkret für den Selfkant? Der Gemeinde Selfkant ist das nicht bekannt. Was hat das Land vor?

Aber nicht nur die Fragen zum Artenschutz und zur Anzahl und Art der Windkraftanlage blieb offen. Dass das Interesse an der Thematik groß ist, zeigte die Anwesenheit zahlreicher Bürger. Allerdings waren sie in der Sitzung nur schweigende Zuhörer. Fragen waren nicht erlaubt. Bürgermeister Norbert Reyans hat jedoch versichert, dass die Öffentlichkeit über den weiteren Fortgang informiert wird.

 

/1/ Hanjo Steinborn und Marc Reichenbach, „Kiebitz und Windkraftanlagen“, Naturschutz und Landschaftsplanung 43 (9), 2011, 261-270, ISSN 0940-6808
/2/ Frank Bergen, „Windkraftanlagen und Frühjahrsdurchzug des Kiebitz (Vanellus vanellus): eine Vorher/Nachher-Studie an einem traditionellen Rastplatz in Nordrhein-Westfalen“, Vogelkdl. Ber. Niedersachs. 33: 89-96 (2001)