Am Dienstag, 10.12.2024 fand eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Selfkant statt. Der erste Tagesordnungspunkt war eine Fragestunde für Einwohner.

Fragen wurden gestellt, nur wurden eigentlich keine Antworten gegeben. Dabei ging es hauptsächlich um das Thema Windkraft, bzw. dafür vorgesehene Flächen. Der Bürgermeister erklärte auf die Fragen, dass er der Diskussion in der eigentlichen Sitzung nicht vorgreifen wolle bzw. dass nur die Bezirksregierung antworten könne.
In der anschließenden Sitzung, in der die Bürger kein Rederecht mehr hatten, wurde der Tagesordnungspunkt 6 Windkraft / Waldentwicklungsfläche vom Rat diskussionslos „durchgewunken“, ohne die eingangs gestellten Fragen der Bürger zu beantworten.

Was wird da gespielt?

Zu den von den Bürgern gestellten Fragen:

  1. „Nach aktuellstem Stand der Planung der Bezirksregierung Köln ist die Fläche 10 nicht mehr als Windenergiefläche vorgesehen.
    Laut Tagesordnungspunkt Nr. 6 wollen sie diese Fläche heute als Waldentwicklungsfläche ausweisen.
    Es bestehen aber bereits Vorverträge zwischen der Firma Energiekontor und den Grundstückseigentümern. Dabei handelt es sich genau um diese Fläche 10.
    Dieser Windkraftbetreiber hat bereits jetzt seine Ansprüche angemeldet und angekündigt, sich diesem Plan der Gemeinde Selfkant entgegenzustellen.
    Eine erfolgreiche Klage des Betreibers würde enorme Kosten für die Gemeinde Selfkant zur Folge haben.

Vor diesem Hintergrund meine Frage:

Was soll die Ausweisung der Fläche 10 als Waldentwicklungsfläche bewirken?“

Die Frage wurde nicht beantwortet. Ebenso die nächste, im Prinzip gleiche Frage.

   2.  „Meine heutige Frage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung der Gemeindevertretung. Ich möchte Sie bitten, diese Frage sowie Ihre Antwort dem heutigen Protokoll beizufügen, damit diese zu einem späteren Zeitpunkt rechtsverbindlich genutzt werden kann.
In Ihrer heutigen Sitzungsvorlage zu diesem Punkt umschreiben Sie die Vorteile der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N 33 – Selfkant, Waldentwicklungsfläche – sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 61- Selfkant Waldentwicklungsfläche.
In Ihren Darstellungen ist weder eine Kostenprognose dieser Entwicklungsmaßnahme, die Finanzierung dieser oder die Auswirkung auf Eigentümer und Nutzer dieser Flächen enthalten. Sicherlich wichtige Gesichtspunkte, die für die Realisierbarkeit unter kostenverantwortlichem Handeln der Gemeindeverwaltung nicht außer Betracht gelassen werden dürfen, auch in dieser Frühphase des Verfahrens.
Die gesamte Entwicklungsfläche, von ca. 103 ha, nicht wie fälschlicherweise in Ihrer Vorlage beschrieben 1.010 ha, umfasst sage und schreibe 1 Million 30 Tausend Quadratmeter. Die Flächen befinden sich meines Wissens nicht im Eigentum der Gemeinde Selfkant, sondern in privaten Händen. Diese müssten zur Umsetzung des Vorhabens käuflich erworben werden, bewertet mit den üblichen Quadratmeterpreisen für Ackerflächen wäre dies bereits eine Belastung des zukünftigen Gemeindehaushaltes von mehr als 10 Mio. €, hinzu kämen Kosten für die Aufforstung in Höhe von mindestens 2 Mio. € und jährliche Kosten der Jungwuchspflege in Höhe von 800 €/ha/Jahr, entsprechend den Sätzen, die heute im Forstwirtschaftsplan, Tagesordnungspunkt 10, verabschiedet werden.
In Summe komme ich auf Projektkosten in den nächsten 15 Jahren von mindestens 13,5 Mio. €, die durch Steueraufkommen der, unter anderem hier anwesenden Bürger und Unternehmer im Rahmen einer Anhebung der steuerlichen Hebesätze zu zahlen wären.
Nicht berücksichtigt in dieser Summe sind die Rechts- und Gerichtskosten, die für die Gemeinde durch Verfahren zu erwarten sind, die die Eigentümer und Landwirte gegen diese Entwicklungsmaßnahme anstreben werden. Den Landwirten nehmen Sie ertragreiche Böden mit guten Bewertungszahlen, die Eigentümer würden Sie quasi enteignen, da der Bodenrichtwert bei Forstflächen um 95% geringer ist als für gutes Ackerland. Die Reaktionen dieser betroffenen Gruppen werden nicht lange auf sich warten lassen.
Es ist verwunderlich, daß diese Entwicklungsmaßnahme erst am letzten Sonntag veröffentlicht wurde, die Eigentümer und andere bisher in keinster Weise informiert wurden, man sich die Frage stellt warum die EGS Selfkant ein solches Gutachten für diese Maßnahme beauftragt und ob sie überhaupt dazu befugt war.
Kann es sein, daß diese Maßnahme im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagenprojekten im Selfkant steht bzw. kann die Gemeindevertretung heute ausschließen, daß es keinen Zusammenhang in positiver wie negativer Sicht zwischen den Windkraftanlagenprojekten und der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. N33 sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 61- Selfkant Waldentwicklungsfläche gibt? Diese Frage würde ich gerne hier und jetzt beantwortet bekommen. Vielen Dank.“

Vom Bürgermeister wurde auf Drängen der Fragesteller zugesichert, dass alle Fragen und Antworten im Sitzungsprotokoll festgehalten werden und auch schriftlich beantwortet werden. Insofern Selfkant online eine Kopie der Antworten erhält, werden diese veröffentlicht, denn sie sind von allgemeinem Interesse.

Die nächste Frage, bereits auf der letzten Sitzung gestellt, lautete:

   3. „Warum wurde die Fläche 10 von der Bezirksregierung als potentielle Fläche gestrichen?“

Auch hier keine Antwort, lediglich der Verweis auf die Bezirksregierung. Hat die Gemeinde keinen Kontakt zu dieser?

Transparente Rats- und Öffentlichkeitsarbeit sieht anders aus. In diesem Zusammenhang stellte das Aktionsbündnis WKA Selfkant noch folgende Frage:

   4. „In der Ratssitzung vom 17.September 24 haben sie eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Thema Windkraft Selfkant auf den Weg gebracht.
Dies sollte den Bürgern mit dem Amtsblatt vom 6.Oktober 24 mitgeteilt werden, welches als Beilage in der ,,Zeitung am Sonntag“ verteilt wird. Allgemein bekannt ist, dass diese Zeitung nur noch in wenigen Orten unserer Gemeinde ankommt und deshalb viele Einwohner nicht mehr informiert werden.

Als zweite Option stellen Sie das Amtsblatt normalerweise auf der Webseite der Gemeinde Selfkant, unter der Rubrik, Bürger/ Amtsblätter, in einem erschreckend unsortiertem Verzeichnis bereit. Aber ausgerechnet dieses Amtsblatt wurde dort nicht hoch geladen !!?.
Erst nachdem der Ortsvorsteher von Havert/Stein am 4.November einen Flyer mit der wichtigen Botschaft zur Bürgerbeteiligung an die Bürger verteilte, haben Sie das entsprechende Amtsblatt am 6.November 24, digital veröffentlicht.
Zwei Tage bevor die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung auslief!

Warum erst so spät???

Ist das Ihr Verständnis von transparenter Politik und ehrlichem Informationsfluss an die Bürger?
Was wollen und können Sie dafür tun, zukünftig für eine gute und verlässliche Bürgerinformation zu sorgen, mit der Sie alle Bürger erreichen.
So wie Sie uns das bereits bei einer Bürgerversammlung in Saeffelen versprochen haben.“

Die Antwort der Gemeinde lautete, dass dies ohne Absicht passiert sei. Dennoch drängt sich die Frage auf: Sind unangenehme Einwände zum Vorhaben Windkraft nicht erwünscht? Ein Schelm, der Böses denkt.

Insgesamt eine sehr unbefriedigende Veranstaltung. Wer zu einer Fragestunde einlädt, sollte auch Antworten parat haben. Bekommt man diese nicht, hat der Bürger den Eindruck, dass er nicht Ernst genommen wird. Tür und Tor werden für Spekulationen weit geöffnet.

Welche Ziele verfolgt die Gemeinde ?

Wenn man aus taktischen oder welchen Gründen auch immer über eine Sache nicht kommunizieren will oder darf, dann sollte man nicht zu einer Fragestunde einladen und über den Sinn und Zweck einer Fragestunde gründlich nachdenken.