Das Aktionsbündnis WKA Selfkant zum Ausbau der Windkraft im Selfkant – Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB, Stellungnahme zum FNP Änderungsverfahren Nr. N30 Windkraft Selfkant

Sehr geehrte Frau Kunau, sehr geehrter Herr Schmell,

mit diesem Schreiben nutzen wir die Gelegenheit der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) BauGB zum Antrag der Flächennutzungsplan Änderung Nr. N 30 – Windkraft Selfkant.
Als Bürgerinitiative suchen wir nach Lösungsansätzen, die die Gesundheit der Menschen im Selfkant berücksichtigen und minimale Auswirkungen auf die Landschaft und Natur haben.
Wir bringen mit unserer Stellungnahme unsere Sorgen, Bedenken und Anregungen in Bezug zur Errichtung von WEA zum Ausdruck.
Unser Augenmerk richtet sich dabei auf die hinzugekommenen Flächen 4 und 16, natürlich unter Berücksichtigung der bereits behandelten Flächen 8,9,10,12,14,15 und 16.

Umzingelung von Wohngebieten
Man spricht hier von einer ,,optisch bedrängenden Wirkung‘‘ die WEA u.a. auf Grund ihrer Größe verursachen, wenn sie in der Nähe von Wohngebieten errichtet werden. Dabei geht man von einer Umzingelung (Radius) von max. 120 Grad zum Wohngebiet aus.
Für die Ortschaft Havert-Stein bedeutet das:
Beide Dörfer werden durch die Flächen 8, 9 und 10 im Südwesten bzw. Südosten und
durch die Fläche 4 im Nordosten umschlossen.
Für die Orte Höngen, Heilder und Saeffelen bedeutet das :
Diese Dörfer werden durch die Flächen 10,12 und 14 im Süden, Fläche 4 im Nord-
Osten und durch die bereits bestehende WEA- Fläche bei Waldfeucht umschlossen.
Zusätzlich zu dieser optisch bedrängenden Wirkung von WEA kommt es je nach
Windrichtung und Sonnenstand zu Schattenwurf und Lärmbelästigung für die
Anwohner.

Eine solche Belastung der Bürger kann nicht im Sinne der verantwortlichen
Gemeindeverwaltung sein und muß bei der Planung von WEA Flächen berücksichtigt
werden.
Aus diesem Grund sollte die Anzahl und Größe der Flächen gründlich überdacht und
wenn möglich, reduziert werden.

Bebauung und derzeitige Nutzung des Havert- Steiner Feldes
Laut Begründung ( VDH ) zum FNP N30 ist das Havert- Steiner Feld eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Hierzu ist anzumerken, dass diese Fläche derzeit mit mehr als 34 ha Folientunnel (Obstanbau) bebaut ist und hier zusätzlich eine Kiesabgrabung in der Größe von ca. 10 ha betrieben wird. Damit findet in der jetzigen Situation schon ein massiver Eingriff in die Natur und damit in unseren Lebensraum statt.
Sollte die 30 ha große WEA-Fläche verwirklicht werden, dann bleibt den Bewohnern der angrenzenden Orte kaum noch etwas von ihrem ursprünglichen Natur- und Erholungsraum erhalten.

Zur Verdeutlichung haben wir die derzeitige Bebauung und die geplante Fläche 4 bildlich dargestellt.

Deutlich zu sehen sind die Flächen auf denen Folientunnel bereits stehen bzw. noch im Bau sind. Auch ist die Kiesabgrabung nordöstlich entlang der Landesgrenze zur Niederlande zu sehen. Die insgesamte Größe dieser Flächen beträgt ca. 41 ha.

Kommt es zum Ausbau der eingezeichneten Windpotenzialfläche Nr. 4, mit ca. 31 ha, wird dem Havert-Steiner-Feld ein Flächenvolumen von rund 72 ha genommen.

Zum Vergleich: Die Größe eines Fußballfeldes beträgt 6400m² = 0,64 ha!
Die insgesamt bebaute (verbaute) Fläche würde somit der Größe von rund 112 Fußballfeldern entsprechen!

An keiner anderen Stelle in unserer Gemeinde findet bisher ein so massiver Eingriff in die Natur statt und an keiner anderen Stelle in unserer Gemeinde sollen die Anwohner so extrem durch den Ausbau der Windenergie belastet werden!

Naturschutz: Der Nabu Selfkant kümmert sich seit mehr als zehn Jahren um den Erhalt des Kiebitzes. Der Kiebitz zählt zu den streng geschützten Vogelarten nach §7ABS 2 Nr. 13 BNatSchg. Er wurde im Jahr 2024 zum „Vogel des Jahres“ gewählt.

Besonders im geplanten Gebiete Nr 4 bei Havert- Stein brüten seit vielen Jahren zahlreiche Kiebitzpaare. Aktuell wurde hier im Frühjahr 2024 eine besonders große Anzahl Brutpaare gesichtet, dokumentiert und kartiert. Dieser Bestand, ist regional einzigartig und stellt für die Gemeinde Selfkant ein schützenswertes Alleinstellungs-merkmal dar. Bei der Planung einer möglichen WEA-Potentialfläche Nr.4 ist dies zwingend zu berücksichtigen. Eine Umsiedlung dieser seltenen Vogelart ist im Havert-Steiner-Feld, bei der unter Punkt 2 beschriebenen Situation, nicht realisierbar und daher keine Lösung.

Der Nabu Selfkant und das Aktionsbündnis WKA Selfkant haben dazu bereits eine ausführliche Stellungnahme eingereicht und diese mittlerweile auch den Vertretern im Regionalrat zukommen lassen.
Als Bürgerinitiative bitten wir Sie dringend um eine erneute Prüfung dieses Sachverhaltes.

Fläche 16 sollte als interkommunale WEA- Fläche (im Bereich der L410/Kreisverkehr Süsterseel/Gangelt) mit der Gemeinde Gangelt weiterverfolgt werden. Laut Begründung zu diesem Planverfahren zur Flächennutzungsplanänderung der Firma VDH (September2024, Seite 11) wird diese Fläche auch von der BezReg Köln als „geeignete Fläche für Windenergie“ anerkannt.

Eine Realisierung dieser Fläche kommt nur in Frage, wenn sie als Ersatz für eine andere Fläche dient und keinesfalls wie im gleichen Schreiben ( Seite 12) vermerkt, als „zusätzlich auszuweisende Potenzialfläche“ (Positivplanung) in Betracht kommt.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf das Versprechen unserer Gemeindeverwaltung hin „ nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich“ Flächen für WEA auszuweisen .

Zusätzliche Lärmbelastung durch Windkraftanlagen entlang der B56n.
Die Anwohner der Orte Höngen, Heilder, Saeffelen, Havert- Stein und Süsterseel sind durch den Verkehr auf der Bundesstraße B56n einem hohen Lärmpegel ausgesetzt.
Die neu hinzugeplanten Flächen 4 und 16 für WEA, die teilweise weniger als 700 m an die Wohngebiete heranreichen, würden für eine zusätzliche Lärmbelastung sorgen und somit die Gesundheit der Bürger beeinträchtigen bzw. gefährden.

Schattenwurf
Durch die geplanten 200m hohen WEA werden große Teile vieler Orte mit Schlagschatten belastet, was erwiesenermaßen zur Gesundheitsgefährdung führt.

Abstände zu Wohngebieten: Vorschrift ist, drei mal Höhe der Referenzanlage! D.h., innerhalb von 720m Radius um ein bebautes Gebiet darf keine WEA errichtet werden. Nur in Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden.
Die geplante Fläche 4 bei Havert-Stein und Heilder, reicht bei Rotor- out- Bebauung, bis ca. 350 m an ein Wohngebiet nahe der niederländischen Grenze ( „aan Reyans“) bei Koningsbosch (NL) heran. Für die Anwohner eine unzumutbare Belastung.

Zudem sind Einwände von niederländischer Seite zu erwarten mit der Frage:
Welche Regeln und Gesetze gelten entlang einer Staatsgrenze und wie werden Wohngebiete bzw. Bürger auf niederländischer Seite berücksichtigt?

Wertminderung von Immobilien
Durch die geplanten WEA Flächen wird der Wert nahegelegener Immobilien gemindert, was auch ortsansässige Immobilien-Makler bestätigen.
Eine Tatsache, die dem Bürger wohl nur schwer zu vermitteln ist, vor dem Hintergrund, dass Gemeinde und Grundstückseigentümer für WEA Flächen, mit enormen finanziellen Gewinnen beteiligt werden.
Der Eindruck, dass die Windenergienutzung nur zu Lasten der Bürger geschieht aber zur Bereicherung einiger weniger führt, sorgt innerhalb der Bevölkerung für großen Unmut. Eine finanzielle Entschädigung aller betroffenen Anwohner ist daher zwingend notwendig.

Der Klimawandel ist für uns alle spürbar und zwingt uns zum Umdenken. Dabei spielen regenerative Energien und der verantwortungsvolle Umgang mit Umwelt und Natur eine wichtige Rolle. Bei allen Überlegungen und Lösungsvorschlägen sollten wir aber nie vergessen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und wir alle das schützen, was uns wichtig ist: unseren Lebensraum.
Die jetzt gefällten Entscheidungen werden diesen Lebensraum und damit unsere Lebensqualität auf mehrere Jahrzehnte nachteilig und unwiderruflich verändern.

Wir bitten Sie eindringlich darum, die genannten Argumente und Anregungen sorgfältig zu prüfen und für die weitere Planung bzw. Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Sollten sich diesbezüglich noch Fragen ergeben, so können Sie sich jederzeit an folgende Kontaktadresse wenden
Selfkant.WKA.Aktionsbuendnis@web.de.

Mit freundlichen Grüßen

Für das Aktionsbündnis WKA Selfkant

Herbert Meiers, Marcel Driessen, Geert Kastelijns, Louise Lüttgens,  Heinz Meuffels