Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Ratssitzung vom 30.01.2024 stand das Thema Windkraft auf der Tagesordnung. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürgern waren zu dieser Sitzung erschienen. Die begrenzten Räumlichkeiten des Rathauses führten leider zu, dass nicht jeder und jede einen Platz finden konnte und die Geschäftsordnung ließ eine kurzfristige Verlegung der Ratssitzung nicht zu. Aus diesem Grund wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Im Rahmen einer außerordentlichen Ratssitzung wird dieser Tagesordnungspunkt, der so großes Interesse geweckt hat, in der Westzipfelhalle beraten.
Ich wende mich heute über diesen Weg an Sie, um Sie zu informieren.
Die Windenergie war lange Zeit durch die Gemeinden planungsrechtlich steuerbar. Die Ampelregierung hat aber beschlossen, dieses Recht den Gemeinden weitestgehend zu entziehen. Es ist nunmehr so, dass die Bundesländer verpflichtet sind, Flächenpotentiale für Windkraft auszuweisen. In NRW hat die schwarz-grüne Regierung beschlossen – sogar kurzfristiger als es das Bundesrecht vorschreibt – großräumig Windkraft zu ermöglichen. Dazu wurden die Bezirksregierungen aufgefordert Regionalpläne aufzustellen, die Windenergiegebiete ausweisen. Die Ausweisung von Windenergiegebieten soll nach derzeitiger Beschlusslage bereits im nächsten Jahr abgeschlossen werden. Ist dieser Regionalplan beschlossen, wird auf unserem Gemeindegebiet – unabhängig von unserer eigenen Planung – Windenergie dort zulässig sein, wo es der Regionalplan vorsieht! Als Bürgermeister unserer Gemeinde, möchte ich dieses Verfahren positiv gestalten und nicht einfach über uns ergehen lassen. Mein Ziel war und ist es, diesen Regionalplan im rechtlichen Rahmen mitzugestalten! Die Fachleute haben das Vorgehen in Kurzform wie folgt erklärt. Das Land NRW hat eine Windenergie Studie (LANUV Studie) erarbeitet. Es ist wahrscheinlich, dass der Regionalplan sich an dieser Studie orientiert. Über das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, dessen Flächen deckungsgleich mit jenen Flächen der Studie des Landes ist, können Träger öffentlicher Belange (wie z.B. die Gemeinde, aber auch Bürgerinnen und Bürger) die Gründe, die Für und Wider dieser Flächen sprechen, einreichen. Diese Informationen werden dann gesammelt und bewertet. Wir können so unsere eigenen Anregungen und Bedenken bei der Bezirksregierung vortragen.
Die Bezirksregierung ist rechtlich gehalten, rechtlich relevante Gründe im Verfahren zum Regionalplan zu berücksichtigen. Ohne das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird es für die Gemeinde Selfkant sehr viel schwerer sein, eine wesentliche Einflussnahme auf die Regionalplanung nehmen zu können.
Aufgrund der neuerlichen gesetzlichen Regelungen, wird der politische Wille der Gemeinde nur eine sehr untergeordnete Rolle bei der Bezirksregierung einnehmen. Deshalb brauchen wir dringend gute Gründe. Das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans würde uns sicherlich Gründe liefern können. Ich kann verstehen, dass die Einleitung des Verfahrens verunsichert hat. Die rechtlich so komplizierte Situation macht es sicherlich nicht einfacher, sodass schnell der Eindruck entsteht, die Gemeinde Selfkant möchte ohne Not großflächig Flächen für Windkraft bereitstellen. Die Entscheidung, dass in unserem Gemeindegebiet Windkraft entsteht, ist bereits auf Bundesebene getroffen worden. Die Frage ist nun, ob wir nicht versuchen mitzugestalten, wo Windkraft entstehen soll. Leider wird uns im Änderungsverfahren des Regionalplans nicht viel Zeit gegeben, um qualifiziert Stellung zu nehmen. Dieses kurzfristige Zeitfenster einer möglichen Beteiligung der Gemeinde Selfkant zum Regionalplan hat mich dazu bewogen so kurzfristig vorzugehen.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung, zu der ich alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich einlade, können Sie Ihre Fragen und Bedenken mit den entsprechenden Fachleuten diskutieren.
Ich werde kurzfristig Ort, Termin und Uhrzeit bekannt geben. Wir werden dies auf selfkant-online, der Homepage der Gemeinde und in der Tageszeitung bekannt geben.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mir war und ist es ein besonderes Anliegen mit diesem Schreiben sachlich zu informieren.
Ich wünsche Ihnen schöne Karnevalstage.
Ihr Bürgermeister
Norbert Reyans