Am heutigen Tag hat die Bezirksregierung Köln die neuen Pläne zur Installation von Windkraftanlagen offengelegt.

Hier im Detail nachzulesen:

https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZejPExRPfqhRlLTlGO6lE-k

 

 

Im Texteil heißt es u.a.:

Beschlussvorschlag:
1. Der Regionalrat stellt fest, dass die Regionalplanungsbehörde die Öffentlichkeit und
die in ihren Belangen berührten Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.Vm. § 13 LPlG
NRW in einer ersten, inzwischen abgeschlossenen Beteiligung in die Planaufstel-
lung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Re-
gierungsbezirk Köln eingebunden hat.
Der Regionalrat nimmt die geänderte Fassung des Planentwurfs (s. Anlage 1 Pla-
nentwurf) zur Kenntnis und beschließt diesen.
Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung
durchzuführen. Gegenstand der erneuten öffentlichen Auslegung ist der von der
Regionalplanungsbehörde vorgelegte zweite Planentwurf (s. Anlage 1 Planentwurf).
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (vgl.
Anlage 2 Beteiligtenliste) wird für die Dauer von mindestens einem Monat gemäß §
9 Abs. 3 i.V.m. § 13 LPlG in Bezug auf die Änderung erneut Gelegenheit zur Stel-
lungnahme gegeben.

Erneute Offenlage
Da der Planentwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien durch die Überarbei-
tung dergestalt verändert wird, dass dies gemäß § 9 Abs. 3 ROG zu einer erstmaligen
oder stärkeren Berührung von Belangen führt, wird er erneut ausgelegt. Es soll Gelegen-
heit gegeben werden, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen.