Zivilschutzfahrzeug nicht mehr einsatzbereit

Zivilschutzfahrzeug nicht mehr einsatzbereit

Uwe Huchel | | 4 Min. Lesezeit

Gangelt (ots)

Das am Standort Gangelt stationierte Zivilschutzfahrzeug ist derzeit nicht mehr einsatzbereit. Grund hierfür sind keine personellen oder technischen Mängel sondern fehlende Haushaltsmittel des Bundes zur Finanzierung der laufenden Wartungskosten. Der Zivilschutz umfasst in Deutschland alle nicht-militärischen Maßnahmen, die die Zivilbevölkerung, ihre Wohnungen, Arbeitsstätten sowie wichtige Infrastrukturen und Kulturgüter vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten schützen. Er ist gesetzlich im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) verankert und liegt in der Zuständigkeit des Bundes (federführend durch das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)). Eng verzahnt ist der Zivilschutz mit dem Katastrophenschutz, der wiederum in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt 306 LF-KatS Bund (Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz) angeschafft und deutschlandweit verteilt stationiert. Im Kreis Heinsberg hat der Bund gleich drei dieser Zivilschutzfahrzeuge stationiert, jeweils ein LF-KatS Bund steht bei der Feuerwehr Erkelenz (seit 2019), bei der Feuerwehr Übach-Palenberg (seit 2020) und bei der Feuerwehr Gangelt (seit 2021). Neben den drei Löschfahrzeugen hat der Bund in den vergangenen Jahren einen bei der Feuerwehr Wassenberg stationierten Schlauchwagen (SW2000 Bund), den CBRN-Erkunder (stationiert beim ABC-Zug des Kreises Heinsberg in Hückelhoven) und verschiedene Fahrzeuge für den Sanitätsdienst bei den Einsatzeinheiten des DRK und des Malteser Hilfsdienstes stationiert. In Deutschland leben wir glücklicherweise seit vielen Jahrzehnten in Frieden und Terroranschläge eher sehr selten vorkommen. Dennoch müssen wir auf den Verteidigungsfall vorbereitet sein. Aus diese Grund greift in der Praxis das Prinzip des Doppelnutzens: Die Fahrzeuge und Spezialgeräte die der Bund für den Ernstfall finanziert und den Ländern übergibt, dürfen die Kommunen im Alltag für die normale Brand- und Katastrophenbekämpfung nutzen. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge zusätzlich in den Kommunen stationiert sind und nicht Bestandteil des Grundschutzes sein dürfen. Sie müssen jederzeit im Ernstfall einsatzbereit abgezogen werden können. Gemäß Artikel 104 a des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland trägt der Bund die Kosten, die den Ländern und Kommunen durch das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) entstehen. Darunter zählen unter anderem Wartung und Instandsetzung der Bundesausstattung, Ersatzbeschaffung von einzelnen Ausstattungsteilen und die Überführungskosten für neue Fahrzeuge. Seit einigen Wochen besteht nun das Problem, dass der Bund die Zahlungen für genau diese Kosten nicht mehr an das Land NRW und die Kommunen erstattet. Nach einer Anweisung der Bezirksregierung Köln wurden nun alle Fahrzeuge, bei denen eine Wartung oder Instandsetzung ansteht, aufgrund der fehlenden Refinanzierung als nicht einsatzbereit gemeldet und in den Status 6 (nicht Einsatzbereit/außer Dienst) versetzt. Als erstes von 11 im Kreis Heinsberg stationierten Fahrzeugen des Bundes ist nun seit dem 6. Oktober das in Gangelt stationierte LF-KatS Bund betroffen und wurde vorübergehend außer Dienst gestellt. Für den Schutz der Bevölkerung in der Gemeinde Gangelt spielt das LF-KatS Bund keine tragende Rolle. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung zu unterhalten. Das Zivilschutzfahrzeug des Bundes ist zusätzlich in der Gemeinde Gangelt stationiert, was zusätzliche Aufgaben für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr bedeutet. Insbesondere in den vergangenen Jahren ist die überörtliche Anforderung dieser Fahrzeuge gestiegen. So wurde das in Gangelt stationierte LF-KatS Bund unter anderem bei folgenden Einsätzen angefordert: Hochwasserkatastrophe rund um das Krankenhaus in Eschweiler (2021), Großbränden in Hückelhoven (2025), Geilenkirchen (2025), Selfkant (2026) und in Übach-Palenberg (2026); Waldbränden in Brunssum (2025) und im Hürtgenwald (2026) sowie bei Unwetterereignissen in Hückelhoven (2025) und Mönchengladbach (2025). Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 war das LF-KatS Bund teil der CBRN-Schutzkomponente und wurde auch in diesem Rahmen bei Spielen eingesetzt. Unmittelbar nach jedem dieser Einsätze wurden die Fahrzeuge gereinigt und wieder einsatzbereit gemacht. Das nun die Wartungskosten aufgrund fehlender Haushaltsmittel seitens des Bundes nicht mehr übernommen werden und einsatztaktisch wichtige Fahrzeuge deshalb nicht einsatzbereit sind, stößt bei den ehrenamtlichen Einsatzkräften auf Unverständnis. Wie lange die Fahrzeuge nicht einsatzbereit sein werden und ob im kommenden Jahr die Wartungen zeitnah nachgeholt werden können ist derzeit noch nicht absehbar.