Bebauungspläne im Selfkant sind vergebens!
Bebauungspläne im Selfkant sind vergebens!
Pressemitteilung der SPD - Fraktion zur Gemeinderatssitzung am 08.02.2022
Bei der Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 stand unter Tagesordnungspunkt 07 ein Abweichungsantrag vom Bebauungsplan Nr.: 10 - Hillensberg, Im Langental - der Gemeinde Selfkant zur Abstimmung.
Bebauungspläne werden von der Gemeinde aufgestellt, damit eine gewisse Ordnung bei der Bebauung der Grundstücke eingehalten wird.
Grund für den Abweichungsantrag war, dass der Kreis ein Bauvorhaben in Hillensberg gestoppt hat, weil es gegen den Bebauungsplan verstößt. Während der Ausführung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die Garage lediglich mit einem Abstand von 3,00 m zur Straße, in der Spitze sogar noch weniger, errichtet wurde, obwohl der Bebauungsplan hier einen Mindestabstand von 5,00 m vorsieht. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist festgelegt, dass die ersten 5,00 m des Grundstücks von jeglicher Bebauung freizuhalten sind.
Im Selfkant hingegen ist das nicht so wichtig. Hier braucht man offenbar nur das richtige Parteibuch und einen Planer der CDU und alles wird geregelt.
Als nämlich der Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, beantragte die CDU-Fraktion eine Auszeit zur Beratung über diesen Punkt. Nach Ende der Beratungen erklärte Heinz-Hubert Ruers in Vertretung für den Fraktionsvorsitzenden Heinz Stassen, der sich als befangen erachtete*, für die CDU-Fraktion ohne weitere Begründung, dass sie dem Antrag zustimme. Bereits an dieser Stelle erklärten alle Oppositionsparteien, dass sie dem Antrag keine Zustimmung erteilen.
Diese Genehmigung ist, der Stellungnahme aller Oppositionsparteien nach, ein Schlag ins Gesicht für alle Bauherren, die sich an den bestehenden Bebauungsplan gehalten haben. So geht man unserer Meinung nach nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern um. Des Weiteren wurde ausgeführt, dass dies eine Welle von weiteren Änderungen zu bestehenden Bebauungsplänen auslösen wird. In naher Zukunft wird es im Selfkant dann wohl kein Problem mehr darstellen, sein Bauvorhaben unter Missachtung jedweder Vorgaben im Bebauungsplan umzusetzen, wenn man nur das richtige Parteibuch und den richtigen Planer hat.
Auf Antrag der SPD wurde dann in geheimer Abstimmung entschieden. Das Ergebnis lautete: 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Die CDU-Fraktion war mit insgesamt 14 stimmberechtigten Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern anwesend, die anderen Parteien mit zusammen 10, der Bürgermeister stimmt ebenfalls mit ab. Da es eine geheime Abstimmung war, ist es jedem selbst überlassen das Ergebnis zu werten.
*Befangenheit liegt vor, wenn Grund gegeben ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit einer Person zu rechtfertigen (z.B. bei persönlicher Beteiligung).
Toni Meiers Fraktionsvorsitzender
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