Staatsanwaltschaft bestätigt im Rechtsausschuss: In Erkelenz und im Selfkant wurde ausschließlich gefährlicher Abfall illegal entsorgt

Uwe Huchel | | 2 Min. Lesezeit

Pressemitteilung – 13. November 2025

Die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund bestätigte jetzt gegenüber dem Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags auf Nachfrage der SPD-Fraktion, dass im Gesamtkomplex „Boden NRW“ auch an drei Orten im Kreis Heinsberg ermittelt wird. Teils giftige Böden wurden demnach auch in Wassenberg, Erkelenz und im Selfkant verklappt. In einer Vorlage an das Parlament hat die Staatsanwaltschaft erstmals offiziell veröffentlicht, welche Standorte vom NRW-Giftmüllskandal betroffen sind.
Dabei benennt die Staatsanwaltschaft illegale Ablagerungen in ganz NRW: Betroffen sind unter anderem auch der Tagebau Garzweiler, eine Kiesgrube in Kamp-Lintfort, eine Golfanlage in Bochum und weitere Standorte mit mutmaßlich illegalen Verklappungen im ganzen Land. „Das zuständige Umweltministerium hat diese Informationen seit mehr als einem halben Jahr zurückgehalten“, sagt die SPD-Abgeordnete Andrea Reh, die den Kreis jetzt im Landtag vertritt. „Unsere direkte Nachfrage im Rechtsausschuss verschafft den Menschen vor Ort endlich die Klarheit, die sie verdienen. Das ist das Mindeste in so einer Lage.“
Ferner hat der Leitende Staatsanwalt in Dortmund in seinem vorbezeichneten Bericht ausgeführt, welche Stoffe genau im Kreis Heinsberg ermittelt wurden. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW) habe zuverlässige Analysen für die Flächen in Erkelenz und Selfkant vorgelegt.
„Das dort illegal abgelagerte Material stellt ausschließlich gefährlichen Abfall bis hin zur Deponieklasse III dar“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Hinsichtlich der Beprobung des Haufwerks in Wassenberg ist das LANUK zu dem Ergebnis gelangt, dass dieses überwiegend aus nicht gefährlichem Bodenmaterial besteht. Jedoch erklärt die Staatsanwaltschaft auch: „Einzelne Teilbereiche sind dort wegen erhöhter Schadstoffgehalte gesondert zu behandeln und gemäß Deponieverordnung zu entsorgen.“
Andrea Reh, sieht jetzt die zuständigen Umweltbehörden, insbesondere das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in der Verantwortung. „Die Justiz ermittelt, die praktische Gefahrenabwehr und Beseitigung von Schadstoffen ist Sache der Ministerien und ihrer zuständigen Stellen.“
Sie verlangt nun von Umwelt- und Wirtschaftsministerium für die betroffenen Flächen detailliert darzustellen, wie welche Rückstände beseitigt werden sollen. Insbesondere müsse auch geklärt werden, wer die entstehenden Kosten dafür übernimmt.

251112_Vorlage Rechtsausschuss

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