Windkraft im Selfkant: "Doa kanns t' dran föhle!"
Windkraft im Selfkant: "Doa kanns t' dran föhle!"
Offener Brief des Nabu Selfkant e.V.
Betr.: Ihr Schreiben vom 13.3.2025 bzgl. der NABU-Stellungnahme im Verfahren zur „Ände-rung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant Nr. N 30 – Windkraft Selfkant“
Sehr geehrter Herr Schmell,
den Sinn und Zweck Ihres Schreibens vom 13.3.2025 ist für mich als Vertreter der NABU-Gruppe Selfkant nicht ganz verständlich.
Zwei Monate nach Offenlegung des „Sachlichen Plans Erneuerbarer Energien zum Regionalplan Köln“ teilen Sie mir mit, dass die Stellungnahme des NABU Selfkant im Beteiligungsverfahren im Rahmen einer Stellungnahme der Gemeinde Selfkant berücksichtigt wurde.
Auf der Internetseite der Gemeinde ist diese Stellungnahme mit „29.1.2025“ datiert, also 2 Wochen nach Offenlegung des Plans der Bezirksregierung. Inhaltlich haben wir auf diese Stellungnahme schon unmittelbar nach der Veröffentlichung in einem „Offenen Brief“ an den Bürgermeister reagiert und kritisiert, weil vor allem die überregionale Bedeutung des Kiebitzhabitats auf der Fläche SEL_07 (nördl. von Havert-Stein) überhaupt nicht erwähnt wurde.
Aber gerade dieser Aspekt wurde auch Ihnen in einem Gespräch mit dem Bürgermeister erläutert. Dabei haben Sie selbst die NABU-Stellungnahme als vorbildlich bezeichnet, weil dort in einer ausführlichen Dokumentation aufgezeigt wird, wie sich die Kiebitzpopulationen im Selfkant in den letzten zehn Jahren entwickelt haben.
Nicht zuletzt deswegen habe ich auf Bitten des Bürgermeisters ihm über Ihren Schreibtisch erneut eine Stellungnahme zugeschickt mit den aktuellen Daten der Kiebitzkartierung 2024. In diesem Schreiben wurde explizit nochmals die Einmaligkeit jenes Brutgebietes hervorgehoben und zudem die Chancen für die Gemeinde angesprochen, die sich aus so einem Alleinstellungsmerkmal in der einheimischen Natur ergeben.
All das fand in der Stellungnahme der Gemeinde keine Beachtung. Dort wird zum Thema Artenschutz nur kurz erwähnt, dass der Kiebitz die jeweilige Potenzialfläche als Brutgebiet genutzt hat und sein Bestand rückläufig ist. Diese Wortwahl findet man dann gleichsam als Kopie im Text der anderen in Frage kommenden Flächen für Windenergieanlagen wieder.
Nun wurde vor wenigen Tagen bei „Selfkant-online“ die Frage nach dem „Datenschwund beim Thema Windkraft“ gestellt.
Für den NABU Selfkant ist es eigentlich unvorstellbar, dass die Stellungnahme der Gemeinde zu spät in Köln eingereicht wurde, auch wenn diese erst Ende Januar 2025 veröffentlich wurde. Allerdings kann er sich nicht erklären, warum seitens der Gemeinde unsere detaillierte Stellungnahme nicht in Köln zur Umweltprüfung vorgelegt wurde. Dabei sieht der Gesetzgeber es ausdrücklich vor, dass der NABU als Träger öffentlicher Belange möglichst früh an ein solches
Planverfahren zu beteiligen ist.
Die Bedeutung der Fläche SEL_07 zu verschweigen und unsere Stellungnahme diesbezüglich nicht in der Stellungnahme der Gemeinde zu berücksichtigen, könnte man als Amtsanmaßung werten.
Fakt ist jedenfalls, dass nach einer Rückfrage des Aktionsbündnisses WKA Selfkant kurz vor Offenlegung des Regionalplans am 13. Januar 2025 die NABU-Stellungnahme nicht vorlegen hat und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden konnte.
Insofern stellen sich Fragen nach dem Warum. War es Absicht oder nur Ignoranz? Wollte man seitens der Gemeinde gewichtige Argumente gegen die Ausweisung der Windenergiefläche SEL _07 unterschlagen? Wer ist verantwortlich?
Menschen im Selfkant sagen in so gelagerten Fällen: „Doa kanns t‘ dran föhle!“
Der NABU wird dieses Schreiben auf „Selfkant-online“ veröffentlichen, damit der Bürger sich selbst ein Urteil über die Handlungsweise der Gemeinde bilden kann.
NABU-Gruppe Selfkant
i.A. P. Hamacher
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